Verhaltenskodex

zur Prävention vor Grenzverletzungen und sexueller Ausbeutung.

Der folgende Verhaltenskodex ist für alle Veranstalter, Kursleiter und Helfer verbindlich. Er basiert - wie unsere gesamte Arbeit für Kinder und Jugendliche - auf der UN-Kinderrechtskonvention.
In der Kinderbetreuung steht das Wohl der Kinder im Zentrum. Sexuelle, verbale und körperliche Übergriffe werden in keiner Weise toleriert und sind strafbare Handlungen.

Mit der Benutzung der mikile Ferien-Spass Plattform verpflichtet sich der Veranstalter, seine Kursleiter, sowie allfällige weitere Hilfspersonen, sich über diesen verbindlichen Verhaltenskodex in Kenntnis zu setzen und anerkennt ihn als Instrument des Kinderschutzes.

Ziele des Verhaltenskodex

Eine Kultur der Transparenz und klare Qualitätsstandards für Risikosituationen erschweren manipulative Strategien und erhöhen Schwellen für mögliche Täter und Täterinnen. Allen anderen geben sie mehr Rückhalt, Orientierung und Schutz und stärken deren Handlungssicherheit. Mit dem Verhaltenskodex steht uns ein Instrument zur Verfügung, Grenzverletzungen im Graubereich sachlich anzugehen und aufzufangen, bevor es zu einer Straftat kommt.

Zur Beziehungsarbeit gehört angemessene emotionale und körperliche Nähe. Ebenso wichtig ist die rollenbewusste und situationsbedingte Distanz. Dieser Spagat verlangt eine permanente und sorgfältige Reflexion der eigenen Haltung und Handlungen in konkreten Situationen. Der Verhaltenskodex und konkret formulierte Standards im Alltag tragen zu dieser Reflexion bei.

Der Verhaltenskodex erfüllt die wichtige Aufgabe, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen und die Veranstalter und Kursleiter in ihrer Tätigkeit zu stärken und zu unterstützen.
Er ist in der Ich-Form verfasst, da er ein verbindliches Statement für jeden Einzelnen darstellt.

1. Grundhaltungen

A) Macht und Verantwortung
Ich bin mir jederzeit bewusst, dass die betreuten Kinder und Jugendlichen abhängig und verletzbar sind. Gegenüber Kindern und Jugendlichen bin ich in einer Machtposition. Für die Gestaltung und Einhaltung von Grenzen bin immer ich verantwortlich. Ich unterlasse jeden Machtmissbrauch.

B) Besprechbarkeit und Transparenz
Ich bin bereit, meine Überlegungen zu Handlungen in Risikosituationen jederzeit gegenüber dem Team, der Kurs-Leitungsperson und dem Team von mikile Ferien-Spass transparent zu machen. Ich bin offen und kritikfähig. Ich spreche Unsicherheiten, Irritationen oder Fragen zu Risikosituationen oder Handlungen im Graubereich (sprich ohne strafrechtliche Relevanz, vgl. Interventionsablauf im Schutzkonzept) proaktiv an. Dabei habe ich eine Bring- und Holschuld.

C) Klarheit meiner Rolle
Ich trenne zwischen meiner Rolle als Veranstalter, Kursleiter bzw. Helfer und meinem Privatleben und vermeide Vermischungen. Ich bin in dieser Rolle verantwortlich, dass situationsgerechte und rollenklare Grenzen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich klar von meinen Grenzen im familiären Kontext. Meine Rolle und meine konkrete Aufgabe bestimmen damit auch die emotionale und körperliche Nähe zu den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen.

D) Selbstreflexion
Ich nehme mir Zeit, meine Rolle und meine Aufgaben als Veranstalter, Kursleiter oder Helfer zu reflektieren. Ich gehe Unsicherheiten zu Risikosituationen aktiv an und habe ein Recht darauf, dass diese im Team, mit der Kursleitung, dem Veranstalter oder dem mikile Ferien-Spass Team besprochen und geklärt werden. Damit trage ich bewusst zu einer höchstmöglichen Qualität und Transparenz in Bezug auf Nähe und Distanz bei.

E) Körperlichkeit in der Beziehungsgestaltung
Im Rahmen meines Auftrages passe ich den Körperkontakt zu den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen der Situation und meiner Aufgabe an. Ich bin jederzeit für die Beziehungsgestaltung verantwortlich und halte mich an das Grundprinzip: „So viel Körperkontakt wie nötig, so wenig wie möglich“. Das Wohl und die Integrität der Kinder und Jugendlichen habe ich immer im Auge.

F) Schutzauftrag
Ich respektiere die seelische, körperliche und sexuelle Integrität der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen und vermeide jede Handlung, die diese verletzt. Ich bringe der Privat- und Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen ein Maximum an Respekt entgegen.

G) Meldepflicht
Ich verpflichte mich, mich bei begründetem Verdacht auf sexuelle Ausbeutung oder Grenzverletzungen durch Mitarbeitende, Leiter oder Helfer an das mikile Ferien-Spass Team zu wenden. Dies betrifft beispielsweise Aussagen von Betroffenen oder deren Eltern zu Straftaten oder eigene Beobachtungen. Damit wird die interne Fallführung und Koordination aller Schritte abgegeben. Im Falle eines Verdachts auf Straftaten ist die Konfrontation des Beschuldigten nie meine Aufgabe und unbedingt zu unterlassen.

Wer auf sexuelle Ausbeutung oder Grenzverletzung aufmerksam macht, soll anonym bleiben können. Es braucht Mut, auf Missstände hinzuweisen, daher wird die Person geschützt. Oberstes Ziel ist der Schutz des Kindes oder des Jugendlichen vor Ausbeutung oder Gewalt.

H) Verhalten bei Verdacht
1. Nimm die Situation ernst:
Protokolliere deine Beobachtungen und/oder die Aussagen des Kindes zeitnah.

2. Hole dir Hilfe:
Das Team des mikile Ferien-Spasses bietet dir Unterstützung und Anleitung, wie du mit deinen Beobachtungen und Vermutungen umgehen kannst. Dieses ist auch zuständig für alle weiteren Schritte.

3. Stärke das Kind:
Das Kind ist für das Geschehene in keiner Weise verantwortlich. Die Verantwortung liegt immer beim Täter oder bei der Täterin. Ermutige und bestärke das Kind in seinen gemachten Aussagen. Frage es jedoch nicht aus. Eine Erstbefragung mit verwertbaren Aussagen und die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen liegen nicht in deiner Hand. Dafür sind Fachleute zuständig.

4. Akzeptiere die Grenzen deiner Verantwortung:
Konfrontiere Beschuldigte auf keinen Fall. Sie dürfen nicht vorzeitig von dir mit dem Verdacht konfrontiert werden. Es ist immer Aufgabe des Interventionsgremiums zu entscheiden, wann und durch wen Beschuldigte konfrontiert und angehört werden. Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung, bis der Fall professionell geklärt ist.


2. Standards zu Risikosituationen

A) Körperkontakt
Die Verantwortung und die Abgrenzung bezüglich Körperkontaktes liegen immer bei mir, niemals beim Kind oder Jugendlichen. Ich beachte die Bedürfnisse und Signale der Kinder und Jugendlichen und stimme meine Reaktion rollen- und situationsgerecht darauf ab. Eine liebevolle, angemessene Zuwendung beim Trösten ist selbstverständlich z.B. durch tröstende Worte und Aufmerksamkeit.

D) Umziehen
Die Garderoben von Mädchen und Jungen sind immer getrennt. Ich ziehe mich nicht vor Kindern und Jugendlichen um. Vor dem Betreten ihrer Garderoben klopfe ich immer an.

E) Sprache und Wortwahl
Ich spreche eine wertschätzende, wohlwollende, angemessene und nicht sexualisierte Sprache. Ich verwende keine abfälligen Bemerkungen oder Blossstellungen und dulde dies auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen. Ich nenne sie beim Namen und benutze weder Kosenamen noch Verniedlichungen. Gesprächsthemen werden vom Kind oder Jugendlichen gesetzt und passen zum definierten Auftrag des Kursinhaltes.

F) Fotografieren und Filmen
Ich fotografiere oder filme keine Kinder/Jugendlichen ohne die schriftliche Einwilligung von mikile Ferien-Spass und erläutere den Zweck der Aufnahmen. Ich filme oder fotografiere sie nie in Unterwäsche oder Badebekleidung.

H) Beaufsichtigung
Ich lasse die Kinder niemals unbeaufsichtigt. Am Ende der Veranstaltung stelle ich die Rückkehr an den vereinbarten Treffpunkt sicher. Kinder und Jugendliche verlassen die Gruppe nur vorzeitig, wenn dies mit den Eltern so vereinbart ist. Ich halte mich an die publizierten Zeiten und Treffpunkte und beende die Veranstaltung weder vor noch nach dem vereinbarten Zeitpunkt. Ich kenne die gängigen Sicherheitsbestimmungen für meinen Auftrag und halte mich daran. Angebote mit besonderen Herausforderungen oder erhöhten Risiken wie beispielsweise Schwimmen, Reiten, Klettern, Segeln oder auch Bootsfahrten führe ich nur durch, wenn ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge und entsprechende Hilfspersonen anwesend sind.

(Version 05/2020, Quelle: Pro Juventute)